Sexarbeit: Eine Prostituierte klagt ihr Recht auf freie Berufausübung ein

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Demonstration der Prostituierten Foto: © 2013, Barbara Underberg

Das Urteil eines in der Bundesrepublik einmaligen Prozesses, in dem sich eine Prostituierte ihr Recht erkämpft hat, liegt nun in schriftlicher Form vor. Es führt auf 30 Seiten das ausgewogene Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus, das Jugendschutz, Anwohnerinteressen, öffentlichen Anstand und das Recht der Frauen auf freie Ausübung ihres Berufes in einem geschützten Bereich gleichermaßen berücksichtigt. Ein salomonisches Urteil.

Für das Urteil, das der klagenden Prostituierten Dany K. umfassend Recht zuspricht, gibt es aus der Landespolitik große Zustimmung. Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, bezeichnet die Klage als „einen mutigen Schritt“, vor dem sie Respekt hat und sieht die Anforderung einer Standortsuche an die Verwaltung in der Folge der richterlichen Entscheidung positiv: „Das Urteil macht deutlich, dass Kommunen sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Der berechtigte Fokus auf den Jugendschutz darf dabei nichtallein zu Lasten der Sicherheitsbedürfnisse der Frauen gehen.“

Paul sieht nun die beiden Beklagten, die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung Arnsberg in der Pflicht, das vom Gericht eindeutig festgelegte Ziel umzusetzen und fordert: „Die Stadt täte gut daran, sich auf ihren früheren Weg zu besinnen und nach Lösungen zu suchen. Orientieren kann Dortmund sich auch an seiner Nachbarstadt Essen, die einen Weg geht, der einerseits Strassenprostitution auf ein bestimmtes Areal begrenzt, andererseits durch die Verrichtungsboxen die Sicherheit der Frauen erhöht. Darüber hinaus bieten solche Lösungen auch die Möglichkeit, Beratung und Gesundheitsvorsorge für die Frauen anzubieten.“

Und auch das Gesundheitsministerium NRW sieht in dem Urteil einen klaren Arbeitsauftrag an die Stadt. Marlis Bredehorst, Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, hat mit einem entsprechenden Urteil gerechnet: “Das Urteil ist für mich keine Überraschung. Es unterstreicht, dass Dortmund dringend eine neue Regelung für die Strassenprostitution in ihrer Stadt finden muss. Prostitution lässt sich nicht verbieten. Wer ihr keinen Raum geben will, verdrängt sie in die Illegalität mit all ihren negativen Folgen. Ob man es sehen möchte oder nicht: Prostitution ist Teil dieser Gesellschaft, deshalb ist es auch Aufgabe der Politik, sie in einem angemessenen Rahmen zu ermöglichen.” Doch der Rahmen ist seit der Schließung des Dortmunder Strassenstrichs weggefallen und so befindet man sich nun in einer paradoxen Situation. Praktisch kann das Urteil ab sofort in die Tat umgesetzt werden – Dany K. kann sich noch heute überall außerhalb des innerstädtischen Sperrbezirkes (in den Grenzen von 1974) hinstellen.

So befindet sich die Stadt in einem Patt und die Gegner des Strassenstrichs haben sich mit ihrer Uneinsichtigkeit und der Weigerung, eine pragmatische Lösung zu finden, ein Eigentor geschossen. Das Urteil ist fast schon kurios in seiner Auswirkung. Christina Stodt von der Beratungsstelle Kober berichtet: “Unsere Arbeit vor Ort besteht im Moment darin, die Frauen über die neue Sperrbezirksverordnung aufzuklären, denn das gehört zu unseren Aufgaben. Das bedeutet, dass wir den Frauen sagen, dass sie, wenn das Urteil rechtskräftig ist, fast überall im Dortmunder Stadtgebiet legal arbeiten können. Wir fordern aber dennoch nach wie vor eine Einrichtung eines geordneten Strassenstriches. Denn wenn die Frauen ihr Recht nun wahrnehmen und weit verteilt irgendwo im Stadtgebiet stehen, wird es für uns noch schwieriger, sie mit unserem Beratungsangebot zu erreichen.“

Alexander von Grünberg (MdL), Foto: Landtag NRW

Alexander von Grünberg (MdL), Foto: Landtag NRW

Auch der SPD-Abgeordnete Bernhard von Grünberg, ein Mann, den viele als „lebende SPD-Legende“ bezeichnen, vertritt die Ansicht, dass man die Probleme der Strassenprostitution mit sozialpädagogischer Betreuung und nicht mit Verboten angehen muss. Er hatte 2012 als Vorstand des Mieterschutzbundes eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Dortmunder Oberbürgermeister Sierau eingeleitet. Der Landtagsabgeordnete wollte nicht hinnehmen, dass die Stadt Dortmund das gesamte Stadtgebiet lückenlos zum Sperrbezirk erklärt und damit Strassenprostitution unmöglich macht.

Die Begründung ist naheliegend, denn von Grünberg geht es vor allem um den Schutz der Frauen. Bereits in Bonn hatte sich der Sozialpolitiker für einen geordneten Strich eingesetzt – mit Erfolg. Der Strich in Bonn wurde nach dem Vorbild des bundesweit gelobten „Dortmunder Modell“ mit Boxen, Alarmknöpfen und Beratungsmöglichkeiten eingerichtet. Von Grünberg: „Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Sierau eingereicht, da ich der Meinung bin, dass durch die Entscheidung der Stadt Dortmund, einen stadtweiten Sperrbezirk einzurichten, sowohl der Schutz der Frauen vor Gewalt als auch die notwendige Gesundheits-fürsorge für die Frauen fahrlässig gefährdet wurde. Zudem war meine Befürchtung, dass sich die Prostitution in angrenzende Wohngebiete verlagert.“

Herr von Grünberg hatte in einem Schreiben an den Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau, den Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann und an den NRW-Innenminister Ralf Jäger deren Verdrängungspolitik vehement kritisiert. Und er hat mit beiden Prognosen Recht behalten: Die Prostituierte Dany K. stand nach der Schließung und dem Abriss der Sicherheitsboxen auf einem abseits gelegenen, unbeleuchteten Parkplatz an einer Bundesstraße. Einziger Schutz: Die Prostituierten schrieben die Autokennzeichen der Freier auf, in deren Auto eine der Frauen einstieg. Vor Gewalttaten schützt diese Selbsthilfe-Methode aber gewiss nicht. Auch eine Verlagerung in das angrenzende Wohngebiet fand statt: Vor allem drogenabhängige Frauen schaffen nun vermehrt inmitten des Stadtquartiers Nordstadt, einem sozialen Brennpunkt, an. Das bestätigt neben Nordstadt-Anwohnern auch die Prostituiertenhilfe Kober, die mit Streetwork versucht, die Frauen zu erreichen. Als Rechtswissenschaftler begrüßt von Grünberg das Urteil als richtungsweisend – es ist ein so genanntes Grundsatzurteil, das bundesweit Auswirkungen haben wird. Aus seiner Sicht bestätigt es auch noch einmal die Tatsache, dass Prostitution längst als Beruf anerkannt und legal ist. Nun sei die Politik aufgefordert, Rahmenbedingungen für die Frauen des Strassen-Rotlichtgewerbes zu schaffen.

Postkarte

Protestpostkarte – anonym verteilt

Doch das SPD-Innenministerium schließt sich nicht dieser, sondern der Argumentation der Stadt Dortmund, des Oberbürgermeisters und der Bezirksregierung an: Das Antwortschreiben aus Jägers Ministerium bezieht sich in seiner Begründung auf die angebliche Sondersituation in Dortmund: „Dabei wäre ausschlaggebend, dass (es sich) aufgrund der günstigen Verkehrsanbindung und des bereits vorhandene Netzwerkes der sich dort aufhaltenden Zuwanderer bereits um eine Sondersituation handelt, die – auch nach polizeilicher Einschätzungen- nicht ohne weiteres auf andere Regionen übertragbar ist.” Jäger täuscht sich. Auch in Bonn arbeiten auf dem Strich “Zuwanderinnen”. Schwerer wiegt, dass man Zuwanderungsprobleme nicht mit dem Verbot der Strassenprostitution lösen kann. Im Weiteren bezieht sich das Innenministerium auf die Anwohnerproteste (5200 Unterschriften), die vor allem von der SPD-Ratsfrau Marita Hetmeier massiv durch eine Kampagne gegen den Strassenstrich befeuert wurde.

Richtig ist, dass sich die Dortmunder Grünen für eine vernünftige Frauen- und Sozialpolitik stark gemacht haben und für die Suche nach einem neuen geeigneten Standort sind. Denn Jägers Argumentation, dass Postkarte Anwohnerprotest gegen den Strassenstrich – anonym „die Ausübung der Prostitution in dem als Sperrbezirk ausgewiesenen bzw. auszuweisenden Bereich generell, also regelmäßig bzw. typischerweise, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Jugend und / oder den öffentlichen Anstand führen.“ greift bei einer Großstadt wie Dortmund als Argumentation nicht, zudem bei einer Fläche von über 280 km² nur etwas über 54% für Gewerbe und Wohnbebauung genutzt werden und ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen. Die Kammer stellt in ihrer Begründung daher vollkommen richtig fest, dass sie nicht erkennen kann, dass der Jugendschutz und der öffentliche Anstand „ausnahmslos an jedem Ort“ fortdauernd gefährdet sei.
Immenburgerstrasse2Warum Minister Ralf Jäger in seinem Bundesland Nordrhein-Westfalen in der einen Stadt (Dortmund) den öffentliche Anstand und die Jugend „generell und ausnahmslos durch Strassenprostitution gefährdet“ sieht, in der anderen Stadt (Bonn) jedoch nicht – diese Antwort ist Jäger bis heute schuldig geblieben. Vielleicht ist diese unterschiedliche Betrachtungsweise des Ministers, in der sprichwörtlich rheinischen Frohnatur in Bonn begründet. Die Anwohnerinnen im Bonner Viertel jedenfalls fühlen sich nicht durch die Frauen gestört. Studentin Lisa Seibert, die direkt an der Ecke Verdi/Immenburgerstraße in einer Wohngemeinschaft lebt, sieht die Sache entspannt: „Also nach 20:00 Uhr gehe ich nicht mehr durch die Immenburgerstrasse. Aber das macht ja nichts, ich gehe abends eben einfach anders herum nach Hause.“ Und auch Marlene Schneider*, die gerade ihr soziales Jahr leistet, sieht ihre Wohnnähe zu den Prostituierten unproblematisch: „Es gab mal ein bisschen Ärger mit Anwohnern, aber seitdem die Damen erst nach acht Uhr Abends auf der Straße arbeiten, habe ich kein Problem mehr. Ehrlich gesagt bekomme ich es gar nicht groß mit.“ Die Familien die im REWE-Markt einkaufen, 200 m Luftlinie vom Strich entfernt, halten dies auch für unproblematisch.

Der Rechtsvertreter der Klägerin, der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, hat sich erfolgreich mit seiner Argumentation vor Gericht gegen die Beklagten durchgesetzt. Besonders erfreut ist er darüber, dass das Gericht das Urteil durch die Nicht-Zulassung der Berufung wasserdicht gemacht hat. Das die neue Dortmunder Rechtsdezernentin Jägers (CDU) gegenüber der Grünen Ratsfraktion, die die Klage von Dany K. von Anfang an unterstützt hat, ankündigte, „dass man bei diesem Thema nicht Freunde werden würde“, beeindruckt ihn wenig. Zu Recht, denn juristisch macht das Vorgehen gegen die Nicht-Zulassung keinen Sinn. Unter anderem befand Achelpöhler, dass die Argumente der Gegenseite, durch die Schließung des Strassenstrichs den vermehrten Zuzug von Bulgaren zu verhindern, juristisch betrachtet eine Nullnummer seien: „ Es kann ja nicht sein, dass die Prostituierten unter der gescheiterten Einwanderungspolitik der Stadt Dortmund leiden und an gestiegenen Zuwanderungszahlen schuld sein sollen.”

Er hält es für möglich, dass die Stadt Dortmund gegen die Nicht-Zulassung der Berufung vorgehen wird. Doch wenn ein Oberbürgermeister ein zweites Mal gegen eine Prostituierte verliert, ist dies für den eigenen politischen Ruf keine gute Sache – und die Erfolgsaussichten vor Gericht   sind schlecht.Auch der Jugendschutz als Argument gegen die geordneten Verhältnisse eines legalen Strassenstrichs hat vor Gericht nicht Bestand gehabt. Achelpöhler wundert das nicht: “Unsere Vorschläge waren ausnahmslos Gebiete jenseits von Wohnbebauung – zum Beispiel in Industriegebieten, in denen nach 20:00 Uhr keine Kinder mehr unterwegs sind.“ Franz-Josef Drabig, sicher ein Experte auf dem Gebiet, hat sich dennoch bereits vehement gegen die vor Gericht vorgeschlagenen Standorte ausgesprochen. Auch sein Kollege Ernst Prüsse, Fraktionschef der Dortmunder Rats-SPD meinte gegenüber den Ratsgrünen, die nun auf die „Essener Lösung“ hoffen, dass mit ihm ein neuer Standort nicht zu machen sei. Und niemanden wundert, dass auch der Dritte im Bunde in dieselbe Tröte bläst und das Urteil nicht akzeptieren will.

Den Job des Oberbürgermeisters hat das Gericht „Im Namen des Volkes“ aber klar formuliert und die Verordnungsgeber aufgefordert, nur „nach genauer Prüfung und Dokumentation unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben“ erneut einen Stadtweiten Sperrbezirk zu errichten. Dabei wirft das Gericht ein schweres Gewicht in Justitias Waagschale und beruft sich auf die Grundrechte der Klägerin und auf das Grundgesetz, in dem in Art.12, Abs. 1 heißt: „ Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Und fährt fort: „Insbesondere Gründe des Jugendschutzes und des Schutzes des öffentlichen Anstandes können im vorliegenden Fall nicht als vernünftige Gründe des Gemeinwohls ins Feld geführt werden“.

Nicht, das man im Moment den Eindruck hätte, dass sich die Dortmunder SPD-Herren-Troika im Moment in Vernunft üben würde – klug wäre es dennoch. Denn Dany, um klare Worte meist nicht verlegen, meint: „Ich verstehe das alles nicht. Mit dieser Entscheidung kann ich mich mit meinen Kolleginnen doch morgen früh außerhalb des Innenstadtkerns an jede beliebige Ecke in Dortmund stellen. Wer kann das denn wollen? Da wäre Dortmund praktisch ein einziges großes Open-Air-Laufhaus. Das ist doch bescheuert! Wir Frauen wollen  nur wieder einen guten Platz haben, an dem wir in Ruhe und einigermaßen geschützt arbeiten können – ein Platz mit Beratung, Alarmknopf und Boxen. Wir wollen niemanden, und schon gar nicht Kinder, mit unserer Arbeit zu stören”.

Ob sich dieser fromme Wunsch erfüllen wird, muss sich erst zeigen. Die Stadt hat noch nicht entschieden, ob sie gegen die Nicht-Zulassung der Berufung vorgehen will. Eine weitere Blamage, die ein zweites Mal bundesweit für Negativ-Schlagzeilen sorgen wird, kann sich die Stadt Dortmund, die Bezirksregierung Arnsberg und die Dortmunder SPD nicht leisten. Eine Konsenslösung und die Rückkehr der Politik zu einem vernünftigen Dialog – darauf hoffen alle Beteiligten.

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