CDU-Landtagsfraktion befürwortet 2,5-Prozent Sperrklausel in NRW

CDU Landtagsfraktion; Foto: CDU Landtagsfraktion

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Heute ist in die Entscheidung zur Einführung einer Sperrklausel nach zähem Ringen wieder in Bewegung gekommen. Die Fraktionen von SPD und Grünen verfolgen das Thema schon seit einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen. Anfang 2014 wurde das Bemühen um die Sperrklausel durch eine Entscheidung in Berlin befeuert, dort wurde entschieden, dass bei den vergleichbaren Berliner Bezirkswahlen eine Sperrklausel erlaubt ist. Die Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen sahen sich in ihrem Vorhaben bestätigt. Durch den heutigen Beschluss der Landtagsfraktion der CDU rückt ein Ende der Zersplitterung der Gemeinden, Räte, Kreistage in erreichbare Nähe.

Die heutige Entscheidung der Landes-CDU hängt unter anderem mit den Rückmeldungen aus den eigenen Reihen zusammen. Winrich Granitzka, Fraktionschef der Rats-Christdemokraten in Köln beschwerte sich im Januar, dass die Mammutsitzungen des Kölner Stadtrates mit fast 160 Tagesordnungspunkte für die ehrenamtlichen Ratsleute nicht mehr zu stemmen seien. Auch der Dortmunder Rat kämpft sich durch endlose Ratssitzungen, dank ellenlanger Anfragen der Partei „Die Rechte“. Selbst 1-Mann-Gruppen können mit Anfragen und langen Statements Sitzungen lähmen. Manche kommunalen Parlamente arbeiten mit bis zu 12 verschiedenen Fraktionen und Gruppen zusammen – ein effektives und vernünftiges Arbeiten erscheint vielen nicht mehr möglich. Für die Befürworter einer Sperrklausel ist heute ein guter Tag, denn mit einer Stimmgemeinschaft von SPD, CDU und Grünen kann man die verfassungsändernde 2/3-Mehrheit im Landtag erreichen. Die Entscheidung für eine Funktionsfähigkeit der Parlamente in den Städten, Gemeinden und Kreistagen hat heute also deutlich Aufwind bekommen.

Die CDU Landtagsfraktion möchte, dass die Entscheidung rechtssicher ist und die Chance auf  Erfolg einer Verfassungsänderung im Vorfeld sorgfältig abgeklopft wird. Eine weitere Schlappe bei einer möglichen Klage gegen die Sperrklausel muss aus Sicht der CDU verhindert werden. Mögliche Kläger könnten bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Entscheidung des obersten Gerichtes hätte dann auch Auswirkungen auf die anderen Bundesländer, die ihre Wahlen mit einer Sperrklausel schon viel Jahre praktizieren. In diesem Sinne reicht die nordrhein-westfälische Verantwortung über die eigene Landesgrenzen hinaus.

Um die Entscheidung rechtlich wasserdicht zu machen, möchte die CDU die anstehenden Beratungen der Verfassungskommission abwarten. Die Kommission beschäftigt sich seit langer Zeit mit dem Thema, auch am kommenden Montag ist die Sperrklausel wieder auf der Tagesordnung. Darüber hinaus sehen die Christdemokraten die Landesregierung und SPD-Minister Jäger (Inneres und Kommunales) in der Pflicht, die Fakten auf den Tische zu legen. Sie möchten genaue Zahlen sehen zum Zuwachs der Fraktionen und welche Anzahl an Parteien genau in den einzelnen Stadt- und Gemeinderäten vertreten sind. Das dürfte auch im Interesse der Sperrklausel-Befürworter liegen, denn ohne die harten Zahlen und einen gute Argumentation wird sich auch ein Gericht nicht von der Funktionsstörung der demokratischen Gremien überzeugen lassen.

Die Crux liegt darin, dann man einerseits Gremien arbeits- und entscheidungsfähig halten muss, andererseits aber die Gleichheit der Stimmen ein hohes demokratisches Gut ist. Durch die Sperrklausel fallen die Wählerstimmen der kleinen Partei unter den Tisch. Das finden auch manche Juristen und Verfassungsrechtler zweifelhaft, während sich andere klar dafür ausgesprochen haben, das eine Sperrklausel verfassungskonform sei.

Vor allem den kleinen Parteien schmeckt das Vorhaben verständlicherweise nicht. Die Piraten äußerten sich schon 2012 dazu, dass die Demokratie gerade auf kommunaler Ebene von Pluralität und dem politischen Einfluß kleiner Gruppen lebt. Das in NRW die 5 %-Hürde nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Ende der 90er Jahre abgeschafft wurde, sehen sie als Bestätigung. Das Gericht befand, das Sperrklauseln der Chancengleichheit entgegenstehen.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Großen befürworten eine höhere Prozenthürde – die kleinen Parteien lehnen sie ab. Für sie geht es um die Existenz und das Mitspracherecht. SPD und Grüne hingegen werden sich über die CDU-Entscheidung freuen. Sie hatten bereits mit einem Gutachten belegt, dass die 3% Prozenthürde per Gesetz in der Landesverfassung verankern werden kann.

Die CDU ist etwas weniger ehrgeiziger in der Sache. Sie fordert eine Sperrklausel von 2,5 %. Die Bescheidenheit ist vermutlich nur ein Kompromissformulierung an die FDP, für die es bei der nächsten Wahl um die Frage gehen wird: Dabei sein oder nicht dabei sein.

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