Flüchtlinge an der Grenze: Frauke Petry beauftragt AfD-Werbetrailer zum Schusswaffengebrauch

Grenzer
Für die nächsten beiden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz hat die AfD-Landesgruppe Sachsen ihren Parteifreunden im Westen Unterstützung zugesagt. Ein exklusiv zugespielter Trailer der AfD soll im Wahlkampf eingesetzt werden. Der Vorschlag des Schusswaffengebrauchs hatte zwar in der Lügenpresse für harsche Kritik gesorgt, parteiintern erwartet AfD-Bundeschefin Frauke Petry jedoch breite Zustimmung. Auch von ihrer Parteifreundin und Kollegin Beatrix von Storch bekam sie gestern Unterstützung. 

Aus internen Kreisen wurde berichtet, dass Petry bei der Vorstellung des Werbetrailers deutlich machte, dass noch immer Wähler in Deutschland es für nicht umsetzbar halten, die deutschen Grenzen angesichts der Flüchtlingsströme zu sichern. „Hier gibt es Erklärungsbedarf“, so Petry, „denn die Frage ist nur – gewusst wie! Wir möchten unseren Wählern etwas Substanzielles an die Hand geben: Es gibt Lösungen, die illegalen Grenzdurchbrüche in Zukunft zu verhindern. Wir haben uns dazu ernstzunehmende Gedanken gemacht“.

Kinder und Frauen sollen doch nicht erschossen werden

„Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt“, sagte die Landesvorsitzende der AfD Sachsen. Parteikollegin von Storch ergänzt: „Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“

In einer Sache ruderte Storch nun zurück – Kinder und Frauen sollen doch nicht erschossen werden sollen: „Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei“, sagte die bekennende Christin auf Facebook. „Gewalt ist immer das allerletzte Mittel.“

DDR_GrenzerDie AfD Niederlausitz hat daher gestern einen neuen Gesetzestext vorgestellt. „Es braucht eine klare Gesetzeslage, damit Grenzer mit gewichtigen Entscheidungen über Leben und Tod der Grenzüberschreiter nicht allein gelassen werden.“ so der Vorsitzende des AfD-Verbandes.

  1. Die Schusswaffe ist anzuwenden zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf ‚Halt – stehenbleiben – Grenzposten!‘ oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR BRD zu verletzen und keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht.
  2. Die Ausbildung jedes Grenzsoldaten zu einem ausgezeichneten Schützen ist zu gewährleisten (…) damit dieser in der Lage ist, jedes unbewegliche und sich bewegende Ziel mit dem ersten Schuss (Feuerstoß) bei Tag und Nacht zu vernichten.
  3. Die Schusswaffe ist nicht anzuwenden, wenn die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind.
  4. Die Bearbeitung von Leichenvorgängen, soweit es sich um Vorkommnisse an der Staatsgrenze zu  Westberlin  Bundesrepublik Deutschland handelt, wird dem MfS Bundesgrenzschutz übertragen.

 

*Quelle Filmbilder: Dank an die Nationale Volksarmee, 1981
**Quelle Text: Dank an die Deutsche Demokratische Republik

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s